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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20 B   

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https://dejure.org/2021,52234
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20 B (https://dejure.org/2021,52234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2021 - L 6 AS 770/20 B (https://dejure.org/2021,52234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2021 - L 6 AS 770/20 B (https://dejure.org/2021,52234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung - hier in einem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Entziehung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R

    Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    Rechtlich maßgeblich ist somit insoweit nicht das tatsächliche Geschehen ("Was hat die Behörde bei Erlass des Verwaltungsakts wirklich erwogen?"), sondern allein das, was die Behörde nach dem objektiven Empfängerhorizont in der Begründung des Widerspruchsbescheids anführt (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 11.02.2015, B 13 R 15/13 R, juris Rn. 19).

    Zwar ist die Verwendung des Begriffs "Ermessen" kein unverzichtbares Element der Begründung eines Verwaltungsakts (BSG, Urteil vom 11.02.2015, B 13 R 15/13 R, juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    Ausnahmsweise ist hiervon abweichend der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten eines Klägers geändert hat und sich infolge dieser Änderung nunmehr hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ergeben (Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2021, 19 C 19.500, juris Rn. 7).

    Der Erfolg braucht nicht gewiss zu sein, muss aber nach den bisherigen Umständen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2021, 19 C 19.500, juris Rn. 6).

  • LSG Bayern, 06.05.2021 - L 16 AS 652/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an eine ordnungsgemäßer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    In einem solchen Fall sind regelmäßig weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016, L 8 SO 52/14, juris Rn. 30; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.05.2021, L 16 AS 652/20, juris Rn. 28 ff.; Voelzke in jurisPK-SGB I, Stand: 19.08.2021, § 66 Rn. 66 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14

    Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Verweigerung von Angaben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    In einem solchen Fall sind regelmäßig weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016, L 8 SO 52/14, juris Rn. 30; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.05.2021, L 16 AS 652/20, juris Rn. 28 ff.; Voelzke in jurisPK-SGB I, Stand: 19.08.2021, § 66 Rn. 66 ff.).
  • BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96

    Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    Die Frage, ob die Widerspruchsbehörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ist anhand der Gründe des Widerspruchsbescheids zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1997, 4 RA 71/96, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 26.02.1987 - 4 B 24.87

    Auslegung eines Widerspruchsbescheides - Isolierte Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    § 85 Abs. 3 Satz 1 SGG bestimmt lediglich, dass der Widerspruchsbescheid schriftlich zu erlassen und zu begründen ist; für die Begründung von Ermessensentscheidungen gilt ergänzend § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X. Es ist daher im Einzelfall zu beurteilen, ob die Widerspruchsbehörde die Erwägungen der Ausgangsbehörde ausdrücklich verwirft und durch eigene ersetzt oder diese durch eigene Überlegungen ergänzt, nur verdeutlicht oder aber ohne jeden Vorbehalt bestätigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1987, 4 B 24/87, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausginge, ist Prozesskostenhilfe in der Regel zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 29.09.2004, 1 BvR 1281/04, juris Rn. 14).
  • SG Dortmund, 09.03.2020 - S 66 AS 4213/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20
    Das SG hat die Verfahren S 66 AS 4213/19 und S 66 AS 4969/19 durch Beschluss vom 17.10.2019 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 66 AS 4213/19 verbunden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2022 - L 6 AS 1781/21

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Erforderlichkeit

    Einer abweichenden Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bedarf es auch unter dem Gesichtspunkt der sog. Bewilligungsreife, wonach maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch und damit für die Beurteilung der Erfolgsaussichten grundsätzlich (erst) der Zeitpunkt ist, in dem der Prozesskostenhilfeantrag vollständig vorliegt und der Prozessgegner Gelegenheit zur Äußerung hatte (vgl. dazu ausführlich Beschluss des erkennenden Senats vom 23.09.2021, L 6 AS 770/20 B, juris Rn. 32), nicht.
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